Wer kann Mitglied des Netzwerks werden?



Die aktuelle Strategie sieht ein massvolles Wachstum des Netzwerks Kleinstberufe vor. Mitglied können Berufe, resp. deren Trägerschaften werden, welche die Aufnahmekriterien erfüllen. Wesentlichste Kriterien sind die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Erfüllen eines überwiegenden Teils der Definition "Kleinstberuf" durch die von der Trägerschaft vertretenen Berufe.


Das Aufnahmeverfahren sieht eine persönliche Vorstellung der OdA und der von ihm vertretenen Berufe an einer Sitzung der Ressourcengruppe vor.  Darauf muss ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt werden, dem ein schriftlicher Nachweis, dass ein oder mehrere Berufe der Trägerschaft die Definition des Begriffs“Kleinstberuf“ in massgeblichen Teilen erfüllen und eine Erklärung der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit (Selbstverpflichtungserklärung) beiliegen müssen.


Der Entscheid über die Aufnahme erfolgt durch die Ressourcengruppe auf Empfehlung des Leitungs- und Koordinationsteams. 

Interessierte OdA nehmen bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf und erhalten alle benötigten Unterlagen.

 

Was ist ein Kleinstberuf?

Die Definition des Begriffes "Kleinstberuf" bezieht sich sowohl auf die Organisation der Trägerschaft als auch auf Merkmale, welche die Ausbildungssituation betreffen.

Trägerschaft

Für die Verbandsarbeit sind folgende Eigenschaften typisch:

  • Milizsystem (keine professionelle Geschäftsstelle)
  • Mehrfachfunktionen
  • Einsatz sämtlicher finanzieller Mittel zur Bewältigung "obligatorischer" administrativer Aufgaben der Berufsbildung

Ausbildung

  • Über alle Lehrjahre gesamtschweizerisch max. 40 Lernende (drei-jährige Ausbildungen) resp. 60 Lernende (vierjährige Ausbildungen).
  • Nur eine Klasse pro Ausbildungsjahrgang
  • Mehrsprachiger Unterricht (in Berufsfachschule und/oder ÜK)
  • Ein einziges nationales Kompetenzzentrum
  • Kein direkt weiterführender HBB-Abschluss